Angebot zur außergerichtlichen Einigung erhalten?

Dann hat ein Nutzer von uns ein Werbemittel von Ihnen im Briefkasten gehabt, obwohl ein "Bitte Keine Werbung"-Aufkleber angebracht war. Das verstößt gegen deutsches Recht.

Angebot zur außergerichtlichen Einigung

Angebot von uns
zur außergerichtlichen Einigung erhalten?

Regelmäßig werfen Verteiler die Werbepost in Briefkästen, die mit einem “Bitte Keine Werbung”-Aufkleber gekennzeichnet sind. Das ist nach deutschem Recht verboten. Falls Sie von uns ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung erhalten haben, hat der von Ihnen beauftragte Verteiler genau diesen Rechtsverstoß begangen. Anschließend meldete der betroffene Bürger diesen Vorfall via “Appmelder”.

Anklage oder Abmahnung?

Grundsätzlich kann solch eine Rechtsverletzung mittels Abmahnung oder vor Gericht durchgesetzt werden. Dies ist stets mit hohen Kosten für das Unternehmen verbunden, welche den Verteiler beauftragt hat. Kleinere Unternehmen wollen wir nicht mit solch erheblichen Gerichts- und Anwaltsgebühren belasten. Daher bieten wir Ihnen eine außergerichtliche Einigung an, welche nur einen Bruchteil der Kosten eines Gerichtsprozesses zur Folge hat.

Was passiert wenn ich zahle?

Wenn Sie die Bearbeitungsgebühr der Einigung in Höhe von 99€ zahlen, können Sie sich gegenüber dem Betroffenen erklären und sich für den Einwurf der unerwünschten Werbepost im Briefkasten entschuldigen. In den meisten Fällen kann so vermieden werden, dass die betroffene Person den Gerichtsweg geht und Sie mit Kosten von rund 1.500€ belastet werden.

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