Nie wieder nicht-adressierte Werbepost

Nicht-adressierte Werbung ist gigantisches Umweltproblem, global wie bei Dir vor Ort. Dazu kommt, dass die meisten Menschen diese ablehnen. Leider funktioniert das System noch nicht so wie es sollte. Trotz Keine-Werbung-Aufkleber landet verbotenerweise immer noch häufig Werbung im Briefkasten. Der Appmelder schafft eine einfache aber wirkungsvolle Abhilfe.

Play StoreApp Store

Bekannt aus

Spiegel OnlinePro7 GalileoZEIT ONLINE

Werbung trotz Keine-Werbung-Aufkleber

Du hast einen Keine-Werbung-Aufkleber? Super, das ist schon mal ein erster, guter Schritt. Falls nicht: Du kannst ihn einfach beim Letzte Werbung e.V. bestellen, findest ihn aber auch häufig in Deinem Baumarkt.
In vielen Fällen halten sich Unternehmen jedoch nicht an Deinen Keine-Werbung-Aufkleber und Du erhältst unerwünschte Werbung. Zusteller ignorieren Deinen Willen und schmeißen Reklame trotzdem in Deinen Briefkasten, obwohl dies verboten ist.
Hier hilft der Gang zum Anwalt, der aber mit Risiken verbunden ist. Häufig kennt nicht jeder Rechtsanwalt genau diese Rechtslage, und am Ende bist Du abhängig vom Urteil des Richters. Wir lösen das Problem und übernehmen die komplette Finanzierung. So kommst Du einfach zu Deinem Unterlassungsanspruch.

Schnelles Melden von Werbung  mit dem Appmelder

Normalerweise ist der Gang zum Rechtsanwalt mit viel Arbeit und Kostenrisiko verbunden. Anders bei uns: Hier reichen ein Foto und 2-3 schnelle Angaben.

Sechs gute Gründe gegen zu viel Werbung

Umwelt & Klima

Umwelt & Klima werden belastet

Postwerbung ist für 10% des privaten Papierververbrauchs verantwortlich (Quelle). Und auch E-Mails verbrauchen massenhaft CO2 (Quelle).

Datenschutz

Werbung ist ein Symptom für Datenschutzprobleme

Wer Werbung erhält, dessen Daten werden sind irgendwo gespeichert. Zukünftig bieten wir auch, Deine Daten bei Unternehmen zu löschen.

Zeit & Nerven

Deine Nerven & Zeit

Eigentlich müsstest Du dich aufwendig bei den Unternehmen über ungewollte Werbepost beschweren. Wir machen den Prozess richtig einfach für Dich.

Illegal

Die meisten Werbesendungen sind verboten

Unternehmen senden immer Newsletter ohne Einwilligung (Quelle) oder werfen Werbung in Briefkästen ein, die einen Keine-Werbung-Aufkleber tragen. Das ist illegal.

Wichtige Nachrichten

Du übersiehst die wichtigen Nachrichten

Du hast Dein Postfach schon aufgegeben? Erhalte nur noch das, was Dich wirklich interessierst, indem Du dich über den Appmelder dokumentiert abmeldest.

Manipulation

Du wirst manipuliert

Nicht zuletzt sorgt Werbung dafür, dass Du mehr kaufst als Du eigentlich möchtest. Auch macht Werbung einfach unglücklich (Quelle). Hier achtsam zu sein ist gut für Dich und den Planeten.

Arten von Werbung

Es gibt verschiedene Arten von nicht adressierter Werbung, die in Briefkästen eingeworfen werden kann. Nicht-adressierte Wurfsendungen
Eine Art ist die unadressierte Werbesendung, zu der z. B. Kataloge und Flugblätter gehören, die häufig mit Gutscheine und Kreditangeboten versehen sind. Auch Supermarkt-Prospekte mit weiteren Flyern landen in milliardenfacher Auflage als unerwünschte Werbung im Briefkasten.
Teil-adressierte Werbesendungen
Werbebriefe mit Adressaten wie "Alle Haushalte, die Geld sparen möchten" oder "An alle Tierfreunde" landen auch häufig vor unserer Haustür. Rechtlich gesehen sind diese den nicht-adressierten Wurfsendungen gleichgestellt und dürfen nicht eingeworfen werden, wenn ein Bitte-keine-Werbung-Aufkleber vorhanden ist.  
Gratis-Zeitungen
Eine Gratis-Zeitung ist ebenfalls nicht an eine bestimmte Person gerichtet, enthält aber, neben Werbebeilagen, auch einen redaktionellen Anteil. Gegen diese schützt nur Aufkleber mit der Aufschrift, dass auch keine kostenlosen Zeitungen gewünscht sind. Sie sind somit eine Art trojanisches Pferd für Werbeblätter, wenn nur Postwurfsendungen widersprochen wird.
Persönlich adressierte Werbung
Viele Sendungen tragen Deine Adresse - eine weitere der vielen Möglichkeiten, mit denen Werbetreibende Deinen Widerspruch durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten umgehen wollen. Aber auch hier hilft der Appmelder - und zwar mit einem Werbeverbot, dass wir per E-Mail an das Werbeunternehmen versenden.

Gib' uns die Chance auch Dich zu begeistern

Marc
Play Store

“Eine wirklich sehr gute Idee und App! 👍 Ich finde auch, wie schon ein anderer Rezensent angemerkt hatte, dass ihr eine Spendenfunktion in die App einbinden solltet. Weiter so! ;-)”

Mordechaaii81
App Store

“Die App an sich ist super und gehört in die Kategorie „World-Changer“. Top!”

Juan
Play Store

"Works well and makes a difference. Thank you!"

Jan
Play Store

“Danke, dass ihr helft unnötige Verschwendung von Ressourcen zu stoppen!”

Die verschiedenen Arten von Keine-Werbung-Aufklebern

Es gibt drei verschiedene Arten von Werbeverbotsaufklebern. Auf der ersten Art steht einfach "Keine Werbung" Dieser Aufkleber soll Unternehmen davon abhalten, Werbematerial an deiner Tür oder in deinem Briefkasten zu hinterlassen. Auf dem zweiten Aufkleber steht: "Keine Werbung und keine Gratiszeitungen" Dieser Aufkleber soll Unternehmen daran hindern, nicht nur Werbematerial an deiner Tür oder in deinem Briefkasten zu hinterlassen, sondern auch kostenlose Zeitungen.

Anzeigenblätter

Anzeigenblätter sind eine in Deutschland weit verbreitete Form von Zeitungen. Sie gehören in der Regel zu einem Zeitungsverlag und finanzieren sich hauptsächlich durch Werbung. Anzeigenblätter erfüllen in Deutschland einen wichtigen Zweck, indem sie Unternehmen ein Forum bieten, um für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben.  
Gratiszeitungen werden in so großen Stückzahlen produziert, dass sie wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Der einzige Grund, warum die Verleger sie weiterhin produzieren, ist, dass sie auf Werbeeinnahmen angewiesen sind. Diese Einnahmen sind jedoch nicht garantiert, und es wird immer schwieriger, Anzeigenkunden zu gewinnen. Außerdem werden die Gratiszeitungen oft in Gemeinschaftsbereichen wie z. B. in Fluren ausgelegt, was zu Problemen mit dem Brandschutz führt und die Gefahr erhöht, dass Menschen stolpern und sich verletzen. Angesichts der negativen Folgen von Gratiszeitungen ist es für die Verleger an der Zeit, ihr Geschäftsmodell zu überdenken.

Werbung auch ohne Aufkleber untersagen

Im Jahr 2011 löste ein Urteil des Landgerichts Lüneburg eine Kontroverse aus, als es feststellte, dass Menschen dem Erhalt bestimmter Werbesendungen widersprechen können. In dem genannten Fall forderte der Kläger die Deutsche Post wiederholt auf, die Zustellung der Werbezeitschrift "Einkauf Aktuell" einzustellen Die Deutsche Post ignorierte diese Bitten jedoch und setzte die Zustellung fort, weil sie sagte, dass Einzelanträge bei Massensendungen wie dieser nicht bearbeitet werden können. Sie empfahl dem Kläger, einen Aufkleber an seinem Briefkasten anzubringen, der alle zukünftigen Lieferungen von Werbematerial verbietet.
"Einkauf Aktuell" ist eine Verbraucherverpackung, die Werberundschreiben und eine minimale Fernsehprogrammzeitschrift enthält, die in eine Plastikhülle eingewickelt sind. "Ich sehe nicht ein, warum ich das Paket auspacken und den Inhalt ansehen soll, um den Abfall zu trennen", verteidigte der Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem Magazin Stern seine Entscheidung zu klagen.
Aber, so urteilten die Lüneburger Richter, jede Direktwerbung verstößt eindeutig gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kann deshalb auch verboten werden. Da nicht jede Werbung, sondern nur bestimmte Sendungen unerwünscht sein könnten, konnten die Werbetreibenden keinen Aufkleber verlangen. Die Entscheidung (Az. 4 S 44/11) ist nun rechtskräftig und bietet eine solide Grundlage, um sich gegen unerwünschte Direktwerbung zu wehren.

Häufige Fragen

Die wichtigsten Infos

Werbung auch ohne Aufkleber untersagen

Im Jahr 2011 löste ein Urteil des Landgerichts Lüneburg eine Kontroverse aus, als es feststellte, dass Menschen dem Erhalt bestimmter Werbesendungen widersprechen können. In dem genannten Fall forderte der Kläger die Deutsche Post wiederholt auf, die Zustellung der Werbezeitschrift "Einkauf Aktuell" einzustellen Die Deutsche Post ignorierte diese Bitten jedoch und setzte die Zustellung fort, weil sie sagte, dass Einzelanträge bei Massensendungen wie dieser nicht bearbeitet werden können. Sie empfahl dem Kläger, einen Aufkleber an seinem Briefkasten anzubringen, der alle zukünftigen Lieferungen von Werbematerial verbietet.
"Einkauf Aktuell" ist eine Verbraucherverpackung, die Werberundschreiben und eine minimale Fernsehprogrammzeitschrift enthält, die in eine Plastikhülle eingewickelt sind. "Ich sehe nicht ein, warum ich das Paket auspacken und den Inhalt ansehen soll, um den Abfall zu trennen", verteidigte der Kläger Henning Grewe damals gegenüber dem Magazin Stern seine Entscheidung zu klagen.
Aber, so urteilten die Lüneburger Richter, jede Direktwerbung verstößt eindeutig gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und kann deshalb auch verboten werden. Da nicht jede Werbung, sondern nur bestimmte Sendungen unerwünscht sein könnten, konnten die Werbetreibenden keinen Aufkleber verlangen. Die Entscheidung (Az. 4 S 44/11) ist nun rechtskräftig und bietet eine solide Grundlage, um sich gegen unerwünschte Direktwerbung zu wehren.